Katastrophenschutz

Schneesturm, Überschwemmungen oder Massenkarambolagen: Muss vielen Menschen akut geholfen werden, kommt der Katastrophenschutz zum Einsatz.
Die ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes sind zur Stelle, wenn die Kräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr nicht ausreichen. Bund und Länder unterstützen die Arbeit der Malteser im Katastrophenschutz materiell und fördern mit einem finanziellen Beitrag die Einsatzfähigkeit.
Malteser und Behörden bilden eine bewährte Partnerschaft zum Schutz der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ereignissen.
Das Land NRW hält in seinem Katastrophenschutzkonzept sog. Einsatzeinheiten vor. Diese Einsatzeinheiten werden durch Land und Bund mit entsprechendem Material ausgestattet.
Die Nettetaler Malteser bilden den Standort einer solchen Einsatzeinheit – die EE NRW VIE 01 Hier sind Malteser aus sämtlichen Gliederungen des Kreises Viersen ehrenamtlich tätig. Alle Positionen in der Einsatzeinheit sind gemäß Konzept doppelt zu besetzen. Die Helfer durchlaufen, gemäß Fachbereich, diverse Schulungen und Fachausbildungen. So ist beispielsweise eine Ausbildung zum Rettungssanitäter oder zum Kriseninterventionshelfer möglich. Des Weiteren ist selbstverständlich auch der Aufstieg in etwaige Führungspositionen möglich.
Aufgaben und Einsatz der Einsatzeinheiten
Prinzipiell können unterschiedliche Anlässe Auslöser für Einsätze der Einsatzeinheiten sein, z.B.
• Bombenräumungen
• Verkehrsunfälle
• Großbrände
• Sucheinsätze
• Einsätze im Rahmen der Großschadensabwehr
• Einsätze im Zivilschutzfall
Darüber hinaus werden Einsatzeinheiten auch für die Durchführung größerer Einsätze im Sanitätsdienst oder bei Betreuungslagen, insbesondere bei Großveranstaltungen, eingesetzt.
Natürlich finden auch regelmäßig Übungen statt, in deren Rahmen die Kenntnisse der Helfer trainiert und vertieft werden. Oft werden solche Übungen im Zusammenspiel mit den anderen Hilfsorganisationen, sowie mit Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk abgehalten.
Der Führungstrupp führt die Einsatzeinheit NRW sowohl bei Sanitäts-, als auch bei Betreuungseinsätzen. Dem Führungstrupp gehören neben dem Zugführer (ZF) und einem Führungsassistenten zwei Führungsgehilfen an.
Der Führungstrupp
- stellt die Kommunikation und Kooperation mit der übergeordneten Führungsstelle und benachbarten Einheiten sicher, nimmt Einsatzaufträge entgegen und informiert über Lageentwicklung und Einsatzabwicklung
- nimmt die Feststellung und Beurteilung der Lage im Einsatzbereich der Einsatzeinheit vor
- erteilt Aufträge an die Gruppen der Einsatzeinheit und kontrolliert die Durchführung
- dokumentiert den Einsatzverlauf (Einsatztagebuch, Lagekarte)
- trägt Sorge für die Sicherheit im Einsatz mit Unterstützung der Fach- und Führungskräfte
- trägt Sorge für die materielle Bedarfsdeckung der Einsatzeinheit durch Anforderung von Verbrauchs-, Gebrauchs- und Versorgungsgütern
- trägt Sorge für die Verstärkung, Ergänzung und Ablösung der Einsatzeinheit bzw. von Teileinheiten
Ausstattung des Führungstrupps je Einsatzeinheit:
- Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Führungstrupp über einen Kommandowagen
Schadenereignisse lassen sich aufgrund ihrer Komplexität sehr selten nur einem Fachdienst zuordnen. Fast immer sind die Menschen individuell unterschiedlich von einem Unglücksfall betroffen. Nur ein Teil der Betroffenen wird verletzt sein und medizinische Hilfe benötigen; ein anderer Teil - häufig der größere - bedarf Hilfe durch den Betreuungsdienst.
Die Betreuungsgruppe:
- leistet dort Hilfe, wo sich Personen durch
unvorhergesehene Ereignisse nicht selbst helfen können. (z. B.
Evakuierungen von Häusern bei Wohnungsbränden)
- leistet Hilfe für unverletzte Betroffene
- versorgt besonders Hilfebedürftige
- übernimmt ggf. abschließend versorgte
Leichtverletzte vom Rettungs- oder Sanitätsdienst
- betreut und versorgt Hilfebedürftige mit
lebensnotwendigen Gütern
- sorgt ggf. für die Verpflegung verletzter und
unverletzter Betroffener
- sorgt ggf. für die vorläufige Unterbringung
Betroffener
- sichert die sozialen Belange der Betroffenen
(Basisnotfallnachsorge)
- kann ggf. zur Verpflegung, Unterbringung und
sozialen Betreuung von Einsatzkräften eingesetzt werden
Ausstattung der Betreuungsgruppe je Einsatzeinheit
- je 2 Betreuungskombis
- je 1 Einsatzanhänger Betreuung
- je 1 Feldkochherd (FKH)
- je 1 LKW Betreuung (u.a. mit einer
Trinkwasseraufbereitungsanlage ausgerüstet)
Die Betreuungsgruppe ist so
ausgelegt, dass durch sie allein bis zu 100 unverletzte Betroffene versorgt und
betreut werden können. Sind aufgrund des Schadenereignisses und der Situation
an der Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zu erfüllen, werden diese
von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt.
Die gesamte Einsatzeinheit kann bis zu 250 Personen, je nach notwendiger
Betreuungsintensität, versorgen, verpflegen und sozial betreuen.
Das Konzept zum sog. BTP 500
(Betreuungsplatz) sieht eine Versorgung von bis zu 500 Personen vor. In diesem
Konzept arbeiten zwei vollständige Einsatzeinheiten im Verband .
Es ist davon auszugehen, dass die primäre Versorgung von Verletzten bei Schadenslagen durch rettungsdienstliches Personal begonnen wird. Ein „Leitender Notarzt“ (LNA) hat die medizinische Einsatzleitung und bestimmt mit dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) den Einsatz der Rettungsmittel. Damit kommt der Sanitätsgruppe im wesentlichen eine verstärkende und ergänzende Funktion in Verbindung mit dem Rettungsdienst zu.
Die Sanitätsgruppe
- führt Material wie Tragen, Decken, Infusionen, Sauerstoffgeräte, Verbandstoffe usw. an die Einsatzstelle und unterstützt die Notärzte und das Rettungsdienstpersonal soweit notwendig bei der Versorgung der Verletzten (Herstellen und Aufrechterhalten der Transportfähigkeit)
- schafft ggf. notwendige Infrastrukturen (z.B. Einrichtung eines Behandlungsplatzes, Organisation des Rettungsmittel-Halteplatzes, Zeltbau usw.)
- sucht ggf. Verletzte und führt deren Erstversorgung durch
- übernimmt erstversorgte Verletzte z.B. von Verletztenablagen und bringt diese zum Behandlungsplatz
- versorgt und betreut Verletzte und Kranke bis zu deren Abtransport in die Klinik
- führt ggf. Transporte von Verletzten und Kranken durch
- versorgt die leicht verletzten Betroffenen abschließend und sorgt so für eine Entlastung des Rettungsdienstes, der Notärzte und der Krankenhäuser
- nimmt unverletzt Betroffene in ihre Obhut und betreut diese bis zur Übergabe an den Betreuungsdienst
- sorgt für die Registrierung und Dokumentation der von ihr versorgten Personen
Ausstattung der Sanitätsgruppe je Einsatzeinheit
- je 2 Rettungsmittel (Rettungstransportwagen, Notfallkrankenwagen, Krankentransportwagen). Alle Fahrzeuge sind nach aktuell gültigen Normen ausgestattet
- Zum Aufbau einer Patientenablage oder eines Behandlungsplatzes steht der Sanitätsgruppe ein GW-San bzw. ein in Anlehnung an den GW-San des Landes NRW ausgestatteter Arzttruppwagen zur Verfügung
Was kann die Sanitätsgruppe leisten?
Die Personalstärke und die Ausstattung der Sanitätsgruppe einer Einsatzeinheit ist für die Versorgung von ca. 20 Verletzten ausgelegt. In Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst versorgen der Arzt und die neun Helfer der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit:
- 2-3 schwerverletzte Personen (Behandlungspriorität)
- 4-5 mittelschwer verletzte Personen (Behandlungspriorität, aber keine Transportpriorität)
- 12 leichtverletzte Personen (weder Behandlungs- noch Transportpriorität)
Der Trupp Technik, Sicherheit und Instandsetzung (Techniktrupp) gewährleistet die notwendige technische Unterstützung für den Einsatz der Sanitäts- und Betreuungsgruppen.
Der Techniktrupp
- verrichtet handwerklich-technische Tätigkeiten mit entsprechenden Werkzeugen und Hilfsmitteln
- errichtet Zelte
- errichtet und betreibt sicherheitsgerecht technische Geräte und Anlagen (z.B. Ersatzstromversorgung, Beleuchtung, Zeltheizgeräte) und überwacht die technischen Geräte während des laufenden Betriebes
- wirkt bei der Sicherung der Einsatzstelle und beim Schutz der Einsatzeinheit vor biologischen, chemischen und/oder radiologischen Gefahren mit; wirkt bei der Versorgung der Einsatzeinheit mit
- überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsvorschriften
Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben werden die infrastrukturellen technischen und logistischen Voraussetzungen für einen effizienten Einsatz der Sanitäts- und Betreuungsgruppen geschaffen. Gleichzeitig wird das für die Einsatzeinheit erforderliche Ausmaß an technischer Unabhängigkeit von anderen Fachdiensten sichergestellt.
Ausstattung der Technikgruppe je Einsatzeinheit:
- je 1 Zugfahrzeug
- je 1 Einsatzanhänger Technik des Landes NRW mit darauf verlastetem Notstromaggregat, Zeltheizgerät, Kabeltrommel, Beleuchtungssets und Absperrmaterialien
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartner vor Ort:


Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst und den Einsatzdiensten der Malteser können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge(at)malteser(dot)org kontaktieren.